Der Jahreswechsel in Stuttgart bietet zahlreiche Veranstaltungen, festliche Menüs und kulturelle Programme. Viele Besucher entscheiden sich bewusst für Angebote ohne Pyrotechnik. Hinweise dazu finden sich auch bei kulturellen Veranstaltungen zum Jahreswechsel. Gleichzeitig gelten klare Vorgaben für Sicherheit und Ordnung. In der Stuttgarter Innenstadt wird Silvester erneut ohne klassisches Feuerwerk gefeiert. Ziel ist es, Verletzungen, Brandgefahren und Sachschäden zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis:
- Feuerwerksverbot im Cityring Stuttgart
- Dr. Frank Nopper und die Polizeiverordnung
- Erlaubte und verbotene Feuerwerkskörper
- Weitere Verbote und Verkaufsregelungen
Feuerwerksverbot im Cityring Stuttgart
Zum Jahreswechsel gilt in der Stuttgarter Innenstadt ein umfassendes Feuerwerksverbot. Die Regelung betrifft den gesamten Bereich innerhalb des sogenannten Cityrings. Sie tritt am Silvesterabend um 18 Uhr in Kraft und endet am Neujahrsmorgen um 6 Uhr. In diesem Zeitraum ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände mitzuführen oder abzubrennen. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der hohen Besucherzahl, die Stuttgart regelmäßig bei Großveranstaltungen verzeichnet, mehr hier.
Die Verbotszone erstreckt sich zwischen dem Arnulf-Klett-Platz und der Paulinenstraße inklusive Rupert-Mayer-Platz sowie zwischen der Konrad-Adenauer- und Hauptstätter Straße und der Theodor-Heuss- und Friedrichstraße. Die entsprechende Polizeiverordnung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart am 18. Dezember veröffentlicht und zusätzlich online bekannt gemacht. Die Kontrolle des Mitführverbots übernimmt die Polizei.
Dr. Frank Nopper und die Polizeiverordnung
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat zur Verhinderung von Verletzungs- und Brandgefahren eine spezielle Polizeiverordnung erlassen. Diese untersagt das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik im Cityring der Stuttgarter Innenstadt. Grundlage sind Erfahrungen aus den Vorjahren, bei denen es zu Sachschäden und Verletzungen kam.
„Stadtverwaltung und Polizei wollen, dass alle Besucherinnen und Besucher der Stuttgarter Innenstadt eine friedliche und unbeschwerte Silvesternacht erleben.“
Nopper erklärte weiter: „Deswegen haben wir nach den Erfahrungen der Vorjahre für den sogenannten Cityring der Stuttgarter Innenstadt ein uneingeschränktes Feuerwerksverbot verhängt. Wir haben damit für den Innenstadtbereich das nach dem geltenden Recht von Bund und Land maximal mögliche Feuerwerksverbot ausgesprochen.“
Erlaubte und verbotene Feuerwerkskörper
Das Verbot umfasst alle Feuerwerkskörper, die über Kinder- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 hinausgehen. Untersagt sind damit alle klassischen Silvesterraketen und Böller. Ebenfalls verboten sind Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 sowie Vulkane und Batteriefeuerwerk im Sinne des Sprengstoffgesetzes.
Erlaubt bleiben ausschließlich einfache Artikel der Kategorie F1, darunter Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel und Springteufel. Verbotene Pyrotechnik wird beschlagnahmt und unbrauchbar gemacht. Zusätzlich drohen Platzverweise sowie Bußgelder zwischen 200 und 5.000 Euro. Weitere städtische Regelungen zu Sicherheit und Ordnung sind mehr hier abrufbar.
Weitere Verbote und Verkaufsregelungen
Auch außerhalb des Cityrings gelten Einschränkungen. Bundesweit ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen untersagt. Zusätzlich gilt ein Verbot in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude wie Fachwerkhäusern.
Darüber hinaus haben die Staatlichen Schlösser und Gärten ein Feuerwerksverbot im Bereich der Grabkapelle auf dem Württemberg sowie rund um Schloss Solitude ausgesprochen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist von Montag bis Mittwoch, 29. bis 31. Dezember, erlaubt. Feuerwerkskörper ab Kategorie F2 dürfen ausschließlich an Volljährige verkauft und nur von diesen gezündet werden. Eine Weitergabe an Jugendliche ist unzulässig. Wer nach Neujahr noch Pyrotechnik abbrennt, muss unabhängig vom Standort mit einem Bußgeld rechnen.
Quelle: STUTTGART, WEBRIVAIG
FAQ
Wann gilt das Feuerwerksverbot in der Stuttgarter Innenstadt?
Das Feuerwerksverbot gilt an Silvester ab 18 Uhr und endet am Neujahrsmorgen um 6 Uhr.
Welche Bereiche gehören zur Verbotszone im Cityring Stuttgart?
Die Verbotszone umfasst den Bereich zwischen Arnulf-Klett-Platz und Paulinenstraße sowie zwischen Konrad-Adenauer- und Hauptstätter Straße und der Theodor-Heuss- und Friedrichstraße.
Welche Feuerwerkskörper sind innerhalb des Cityrings erlaubt?
Erlaubt sind ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel und Springteufel.
Welche Feuerwerkskörper sind durch das Verbot ausdrücklich untersagt?
Untersagt sind alle Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4, darunter klassische Silvesterraketen, Böller, Vulkane und Batteriefeuerwerk.
Wer kontrolliert das Mitführ- und Abbrennverbot von Pyrotechnik?
Die Kontrolle des Mitführ- und Abbrennverbots übernimmt die Polizei in der Stuttgarter Innenstadt.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Feuerwerksverbot?
Bei Verstößen drohen Platzverweise sowie Bußgelder zwischen 200 und 5.000 Euro, abhängig von der Schwere des Vergehens.
Gibt es auch außerhalb des Cityrings Feuerwerksverbote?
Ja, bundesweit ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern verboten.
Wo gelten zusätzliche Feuerwerksverbote in Stuttgart?
Zusätzliche Verbote gelten im Bereich der Grabkapelle auf dem Württemberg sowie rund um Schloss Solitude.
Wann ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern erlaubt?
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist von Montag bis Mittwoch, 29. bis 31. Dezember, erlaubt.
Wer darf Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kaufen und zünden?
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ausschließlich an Volljährige verkauft und nur von diesen in den erlaubten Bereichen gezündet werden.